Erleidet Geschädigter eines Unfalls verbleibende und irreversible Gelenkinstabilitäten und ist zeitlebens zum Muskelaufbautraining gezwungen, sind die Kosten eines angemessen ausgestatteten Fitnessstudios erstattungsfähig.LG Wiesbaden, Urteil vom 22.10.2019 – 9 O 218/18






