Wir übernehmen für Sie die komplette Kfz-Schadensregulierung. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Wir stellen für Sie den Kontakt zu lokalen, unabhängigen Gutachtern und Reparaturwerkstätten her und vereinbaren für Sie auf Wunsch jeweils einen Termin. Zudem werden Sie von unseren Rechtsexperten zum einen über Ihre Rechte aufgeklärt und zum anderen machen diese Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend. Das Einzige, was Sie dafür tun müssen, ist Kontakt mit uns aufzunehmen und uns Ihren Verkehrsunfall zu melden.
Auch wenn Ihr Unfallgegner am Unfallort ein „Schuldeingeständnis“ abgibt, so bedeutet dies für Sie noch nicht, dass Sie sich in rechtlicher Hinsicht hierauf berufen können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat in jedem Fall das Recht, eigene Ermittlungen aufzunehmen und dem „Schuldeingeständnis“ des eigenen Versicherungsnehmers zu widersprechen. Daher ist es auch in diesem Fall sinnvoll, den Kontakt zu crashback24.com aufzunehmen. Zum einen werden Sie dann vollumfänglich über Ihre Rechte aufgeklärt und zum anderen helfen unsere Rechtsexperten Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Um den Service von crashback24.de nutzen zu wollen, müssen Sie lediglich Kontakt mit uns aufnehmen und uns Ihren Verkehrsunfall melden. Dies können Sie nach Wahl über das Formular machen, indem Sie uns direkt die angefragten Informationen zusenden oder Sie vereinbaren einen Rückruftermin zur gewünschten Uhrzeit. Nachdem wir alle erforderlichen Informationen erhalten haben, werden wir Ihnen (sofern dies notwendig ist) lokale unabhängige Gutachter zur Schadenbegutachtung und Werkstätten zur Kfz-Reparatur nennen und auf Wunsch für Sie einen entsprechenden Termin vereinbaren. Zugleich werden unsere Rechtsexperten Sie über Ihre Ansprüche aufklären und Ihre Ansprüche umgehend gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden. Sollten Rückfragen notwendig sein, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten stehen wir für Ihre Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollte eine anschließende gerichtliche Klärung notwendig sein, stehen wir Ihnen auch dafür gerne beratend zur Seite. Optional besteht aber auch dann die Möglichkeit, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Nein, Sie benötigen für die Nutzung von crashback24.com keine Rechtsschutzversicherung. Sofern Sie jedoch eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie uns bitte umgehend darüber unterrichten, damit wir für Sie kostenlos eine entsprechende Deckungsanfrage stellen können. Wenn Sie auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können, übernimmt diese in der Regel auch sämtliche Gutachterkosten für den Fall, dass Ihr Schaden nicht (vollständig) von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie grundsätzlich sämtliche Schäden geltend machen, welche Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Hierzu zählen neben reinen Sachschäden bspw. auch Personenschäden, Schmerzensgeld, Abschleppkosten usw. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsexperten hierzu gerne kostenlos beraten.
Wenn Sie wissen möchten, welche „No-Go’S“ es nach einem Verkehrsunfall zwingend zu beachten gibt, dann klicken Sie bitte hier.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig von Ihrem Verschuldensbeitrag geltend machen. Ihr tatsächlicher Verschuldensbeitrag hat dabei lediglich Auswirkungen auf die Höhe der tatsächlich von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmenden Kosten. Sollte sich herausstellen, dass der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihnen Ihren gesamten Unfallschaden ersetzen. Im Falle einer eigenen Mitschuld am Unfall, wird Ihr Schadensersatzanspruch entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Verschuldensbeiträge gekürzt. Lässt sich nicht aufklären, wer den Unfall allein oder weit überwiegend verschuldet hat, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihnen die Hälfte Ihrer Unfallschäden ersetzen. Lediglich für den Fall, dass Sie den Unfall tatsächlich alleine verursacht haben, muss Ihnen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Schadensersatz leisten.
Sofern Sie den Unfall tatsächlich zu 100% selbst verursacht haben sollten, können wir Ihnen bei der Schadensregulierung leider nicht helfen, da Ihnen dann keine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zustehen. Ob Sie den Unfall zu 100% selbst verursacht haben, ist aber keine subjektive, sondern eine rechtliche Frage. Melden Sie sich daher trotzdem erstmal bei uns, damit wir Ihnen bei der Klärung dieser rechtlichen Frage behilflich sein können.
Wir können unseren Kunden unseren Service kostenlos anbieten, weil das Honorar für unsere Tätigkeit von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden muss.